Bezugspflege
Die Pflege wird im Sinne der Bezugspflege organisiert und durch qualifiziertes Pflegepersonal ausgeführt. Die Bezugsperson ist zuständig und verantwortlich für die zu betreuenden Tagesgäste, für eine umfassende Informationssammlung, die Planung des Pflegeprozesses und die systematische Evaluation der pflegerischen Ziele, Maßnahmen und Betreuungsleistungen. Sie koordiniert die Betreuung mit allen an der Pflege beteiligten Personen und leitet in Teambesprechungen, Beratungsgesprächen mit pflegenden Angehörigen sowie an Ärzte, Therapeuten usw. relevante  Informationen weiter. Die Bezugsperson ist Ansprechpartner für das zuständige Pflegeteam und überprüft in festgelegten Zeitabständen alle 6 Monate und bei Veränderungen im Gesundheitszustand des Tagesgastes den gesamten Pflegeprozess und gewährleistet somit eine individuelle, den Bedürfnissen des Tagesgastes angepasste, qualitative und kontinuierliche Betreuung.